Die emissionsarme bzw. -freie Wärme ist ein häufig verkannter, aber enorm wichtiger Baustein der Energiewende. Während die erneuerbaren Energien im Stromsektor bereits einen großen Anteil haben, nimmt die ebenfalls notwendige Transformation im Wärmemarkt gerade erst Fahrt auf. Mit dem novellierten Gebäudeenergiegesetz vom 01. Januar 2024 wurde nun auf Bundesebene auch eine zentrale Weiche für die Wärmewende gestellt.
Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG), zielt darauf ab, die Wärmeversorgung in Deutschland bis 2045 klimaneutral zu gestalten. Das bedeutet, dass fossil betriebene Öl- oder Gasheizungen schrittweise durch erneuerbare Energiequellen wie Bioenergie, Geothermie, Solarthermie oder Umweltwärme ausgetauscht werden müssen.
Das Gebäudeenergiegesetz ist eine Maßnahme der Regierung, um die Wärmewende einzuleiten. Ca. 40 Prozent aller CO2-Emissionen in Deutschland entstehen im Wärmemarkt. Um den Ausstoß von Treibhausgasen zugunsten des Klimaschutzes zu minimieren, ist eine Umstellung auf Erneuerbare Energien im Gebäudesektor unverzichtbar.
Über das Jahr 2024 hinaus können Öl- oder Gasheizungen, die jünger als 30 Jahre sind, weiter genutzt und ggf. repariert werden. Beim Austausch oder Neubau müssen Heizungen zukünftig aber mit mindestens 65 % Erneuerbaren Energien betrieben werden. Diese Anforderungen erfüllen z. B. elektrische Wärmepumpen, Holz- bzw. Pelletheizungen oder Gasheizungen, die mit Biomethan betrieben werden oder auf Wasserstoff umgerüstet werden können.
Das neue Heizungsgesetz betrifft unmittelbar nur Neubaugebiete sowie Öl- oder Gasheizungen, die älter als 30 Jahre sind. Bei defekten Heizungen, die nicht repariert werden können (Havarie), gilt eine Übergangsfrist von fünf Jahren. Die kommunale Wärmeplanung gibt die Regelungen für den jeweiligen Ort vor und beschließt, ob Fernwärmenetze oder Gasnetze für Biogas oder Wasserstoff gebaut werden.
Ob und wann Sie Ihre alte Heizung erneuern müssen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zum einen, wann Sie diese installiert haben. Zum anderen ist Ihr Wohnort entscheidend. Bis zum 01.01.2024 können Sie Ihre Öl- und Gasheizung ohne Auflagen installieren, nutzen und ggf. reparieren. In Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern wird der schrittweise Einbau von Heizungen mit 65 % Erneuerbaren Energien spätestens nach dem 30. Juni 2026 verbindlich, in kleineren Städten/Gemeinden gilt diese Regelung ab dem 30. Juni 2028. Ab 2045 müssen Heizungen zu 100 % klimaneutral betrieben werden.
Die gängigsten zulässigen (klimafreundlichen) Heizungsarten sind: Wärmepumpe, Fernwärme, Holz- oder Pelletheizung, Hybridheizung, Solarthermie oder Stromheizung. Alternativ können Sie eine auf Wasserstoff umrüstbare Gasheizung betreiben, wenn in Ihrem Wohngebiet ein Wasserstoffnetz geplant ist oder eine Gas- oder Ölheizung mit mindestens 65 % klimaneutralen Energieträgern, wie bspw. Biomethan, nutzen.
Wer bereits mit einer Wärmepumpe, Fernwärme, Solarthermie, Strom, Holz oder Pellets heizt, erfüllt alle Auflagen und ist nicht vom Gebäudeenergiegesetz betroffen. Wenn Sie derzeit mehr als 65 % klimaneutrale Energieträger verwenden, wie z. B. Biomethan, müssen Sie gewährleisten, dass Sie den Anteil bis 2045 auf 100 % erhöhen.
Wenn Sie Unterstützung beim Umstieg auf Erneuerbare Energien brauchen, wenden Sie sich an einen professionellen Energieberater oder eine Energieberaterin.
Fördermaßnahmen im Überblick:
Der Bund fördert alle Maßnahmen zum Einbau eines Heizsystems mit Erneuerbaren Energien entweder mit einem Zuschuss oder mit einem zinsgünstigen Kredit.
30 Prozent Grundförderung für den Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung ab 2024.
20 Prozent Geschwindigkeitsbonus zusätzlich für den Austausch Ihrer alten fossilen Heizung bis Ende 2028.
30 Prozent einkommenssteuerabhängigen Bonus für Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 40.000 Euro pro Jahr.
70 Prozent Gesamtförderung: Sie können maximal 70 Prozent Ihrer Kosten tilgen, indem Sie die Boni miteinander kombinieren.
Welche Förderung sich für Sie eignet, hängt von verschiedenen Faktoren ab, bspw. ob Sie eine Immobilie besitzen oder bauen wollen.
Informieren Sie sich bei der Deutschen Energie-Agentur zu Ihrem individuellen Fall: www.energie-effizienz-experten.de
Allgemeine Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz: www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/Dossier/beg.html