Wie Sie sicherlich bereits aus der gemeinsamen Pressekonferenz des Bundeskanzlers sowie des Bundeswirtschaftsministers vom 29. September 2022 erfahren haben, wird die Gasbeschaffungsumlage nicht erhoben. An ihre Stelle soll eine Gaspreisbremse sowie eine Strompreisbremse treten, deren Finanzierung aus einem Sondervermögen des Bundes erfolgen soll.
Mit der „Verordnung zur Aufhebung der Gaspreisanpassungsverordnung“ vom 30. September 2022 wurde die Gaspreisanpassungsverordnung als Rechtsgrundlage für die Gasbeschaffungsumlage aufgehoben.
Unabhängig von der Entscheidung zur Gasbeschaffungsumlage wird die Gasspeicherumlage (0,059 ct/kWh) sowie die Bilanzierungsumlage (0,57 ct/kWh) ab dem 1. Oktober erhoben.